Finanztipp des Monats
Ein Darlehensnehmer kann bei einer ungünstigen Zins- Entwicklung sein Darlehen mit 15- oder 20-jähriger Zins- Bindung bereits nach 10 Jahren einseitig mit einer Kündigungs- Frist von 6 Monaten kündigen.
Diese Option ist im § 489 BGB geregelt und kann von der Bank nicht im Darlehensvertrag ausgeschlossen werden.